Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung der Kaufleute im E-Commerce
Die Prüfung erfolgt in zwei zeitlich voneinander gestreckten Teilen durch die zuständigen Kammern – ergänzt um den Berufsschulabschluss.
Berufsabschluss
Die Abschlussprüfung für Kaufleute im E-Commerce findet in zwei zeitlich voneinander gestreckten Teilen durch die zuständigen Kammern statt.
1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Verfahren | Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|---|
Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung | schriftlich | 90 Minuten | 25 % |
Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung
- Verfahren
- schriftlich
- Dauer
- 90 Minuten
- Gewichtung
- 25 %
2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Verfahren | Dauer | Gewichtung |
|---|---|---|---|
Geschäftsprozesse im E-Commerce | schriftlich | 120 Minuten | 30 % |
Kundenkommunikation im E-Commerce | schriftlich | 60 Minuten | 15 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | schriftlich | 60 Minuten | 10 % |
Fachgespräch zu projektbezogenen Prozessen* | Fallbezogenes Fachgespräch | 20 Minuten | 20 % |
Geschäftsprozesse im E-Commerce
- Verfahren
- schriftlich
- Dauer
- 120 Minuten
- Gewichtung
- 30 %
Kundenkommunikation im E-Commerce
- Verfahren
- schriftlich
- Dauer
- 60 Minuten
- Gewichtung
- 15 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
- Verfahren
- schriftlich
- Dauer
- 60 Minuten
- Gewichtung
- 10 %
Fachgespräch zu projektbezogenen Prozessen*
- Verfahren
- Fallbezogenes Fachgespräch
- Dauer
- 20 Minuten
- Gewichtung
- 20 %
* Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch führt der Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe in einem festgelegten Fachgebiet durch. Folgende Gebiete stehen ihm dabei zur Auswahl:
Zur praxisbezogenen Aufgabe ist ein Report zu erstellen und diesem soll eine visualisierte Anlage angefügt sein. Beides ist Gesprächsgrundlage für das Fachgespräch, aber nicht Gegenstand der Bewertung.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn …
- 1in keinem Prüfungsteil "ungenügend" (unter 30 Punkte) und
- 2im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ und in zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens "ausreichend" (mindestens 50 Punkte) und
- 3in der Summe aller Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wenn in zwei schriftlichen Prüfungen die Note „mangelhaft“ erzielt wird, gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung in einem der beiden mangelhaften Prüfungsbereiche, sodass die mangelhafte Note ausgeglichen werden kann. Die Ergänzungsprüfung findet im Anschluss an das Fallbezogene Fachgespräch statt.
Die Informationen zu den Prüfungen und Prüfungsterminen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Kammer verfügbar.
Berufsschulabschluss
Bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule wird am Ende der Ausbildungszeit ein Berufsschulabschlusszeugnis mit den letzten in allen Unterrichtsfächern erteilten Zeugnisnoten ausgestellt.
Zeugnisse
Am Ausbildungsende liegen somit zwei Zeugnisse vor:
