Kaufleute im E-Commerce

Prüfung

Abschlussprüfung

Gestreckte Abschlussprüfung der Kaufleute im E-Commerce

Die Prüfung erfolgt in zwei zeitlich voneinander gestreckten Teilen durch die zuständigen Kammern – ergänzt um den Berufsschulabschluss.

A
Kammerprüfung

Berufsabschluss

Die Abschlussprüfung für Kaufleute im E-Commerce findet in zwei zeitlich voneinander gestreckten Teilen durch die zuständigen Kammern statt.

1
Gestreckte Abschlussprüfung

1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung

Zeitpunkt:i.d.R. nach 18 Monaten über 15 Monate der Ausbildung
Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung
Verfahren
schriftlich
Dauer
90 Minuten
Gewichtung
25 %
2
Gestreckte Abschlussprüfung

2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung

Geschäftsprozesse im E-Commerce
Verfahren
schriftlich
Dauer
120 Minuten
Gewichtung
30 %
Kundenkommunikation im E-Commerce
Verfahren
schriftlich
Dauer
60 Minuten
Gewichtung
15 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
Verfahren
schriftlich
Dauer
60 Minuten
Gewichtung
10 %
Fachgespräch zu projektbezogenen Prozessen*
Verfahren
Fallbezogenes Fachgespräch
Dauer
20 Minuten
Gewichtung
20 %

* Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch führt der Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe in einem festgelegten Fachgebiet durch. Folgende Gebiete stehen ihm dabei zur Auswahl:

Auswahl und Einsetzen eines Online-Vertriebskanals
Optimieren von Nutzungsprozessen im E-Commerce
Entwickeln und Umsetzen von Online-Marketing
Nutzen der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle

Zur praxisbezogenen Aufgabe ist ein Report zu erstellen und diesem soll eine visualisierte Anlage angefügt sein. Beides ist Gesprächsgrundlage für das Fachgespräch, aber nicht Gegenstand der Bewertung.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn …

  • 1in keinem Prüfungsteil "ungenügend" (unter 30 Punkte) und
  • 2im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ und in zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens "ausreichend" (mindestens 50 Punkte) und
  • 3in der Summe aller Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Wenn in zwei schriftlichen Prüfungen die Note „mangelhaft“ erzielt wird, gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung in einem der beiden mangelhaften Prüfungsbereiche, sodass die mangelhafte Note ausgeglichen werden kann. Die Ergänzungsprüfung findet im Anschluss an das Fallbezogene Fachgespräch statt.

Die Informationen zu den Prüfungen und Prüfungsterminen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Kammer verfügbar.

B
Berufskolleg

Berufsschulabschluss

Bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule wird am Ende der Ausbildungszeit ein Berufsschulabschlusszeugnis mit den letzten in allen Unterrichtsfächern erteilten Zeugnisnoten ausgestellt.

C
Am Ausbildungsende

Zeugnisse

Am Ausbildungsende liegen somit zwei Zeugnisse vor:

Kammerzeugnis

IHK-Abschlusszeugnis

Berufskolleg

Berufsschulabschlusszeugnis