Abschlüsse/ Prüfungen
Die gestreckte Abschlussprüfung der Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement – Teil 1, Teil 2, Bestehensregelung und Zeugnisse.
Zwei Prüfungen – ein gemeinsames Ergebnis
Im Laufe der Ausbildung zum Kaufmann/ Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement gibt es im Rahmen der gestreckten Abschlussprüfung zwei Prüfungen: die Abschlussprüfung Teil 1 und die Abschlussprüfung Teil 2. Es handelt sich um eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen.
Teil 1 der Abschlussprüfung
Dieser Prüfungsteil findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten fünfzehn Ausbildungsmonate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht vermittelnden Lehrstoff soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Der Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen statt. Diese schriftliche Prüfung (90 Minuten) geht mit 25% in das Endergebnis ein. Die Teil 1-Prüfung kann für sich genommen nicht "bestanden" oder "nicht bestanden" werden. Erzielte Leistungen bleiben bestehen. Über die in Teil 1 erbrachten Leistungen erhält der Prüfling eine schriftliche Bescheinigung.
Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen
25%Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Dieser Prüfungsteil zum Ende der Ausbildungszeit hat vier Bereiche. Es gibt insgesamt drei schriftliche Prüfungen zu folgenden Themenbereichen: Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen (60 Minuten, Gewichtung 15%), Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften bzw. Außenhandelsgeschäften (120 Minuten, Gewichtung 30%) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten, Gewichtung 10%). Hinzu kommt das Fallbezogene Fachgespräch (30 Minuten, Gewichtung 20%).
1Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
15%2Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften
30%3Wirtschafts- und Sozialkunde
10%4Fallbezogenes Fachgespräch
20%Fallbezogenes Fachgespräch
Hier hat der Prüfling die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:
Der Prüfling hat eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben zu bearbeiten, die ihm der Prüfungsausschuss (aus zwei unterschiedlichen Gebieten) zur Wahl stellt. Die Vorbereitungszeit beträgt hier 15 Minuten.
Der Prüfling hat im Ausbildungsbetrieb zwei praxisbezogene Fachaufgaben zu bearbeiten, die der Ausbildungsbetrieb (aus zwei unterschiedlichen Gebieten) festlegt. Zu jeder Fachaufgabe ist ein dreiseitiger Report zu erstellen und dem Prüfungsausschuss zuzuleiten. Der Prüfungsausschuss wählt eine Fachaufgabe aus und entwickelt ausgehend davon das Fachgespräch. Bewertet wird dabei nur die Leistung, die der Prüfling im Fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht bewertet werden die Durchführung der praxisbezogenen Fachaufgabe und der Report.
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erzielt wurden:
- mindestens ausreichende Leistungen im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2
- mindestens ausreichende Leistungen im Ergebnis Teil 2
- in mindestens drei der Prüfungsbereiche von Teil 2 ausreichende Leistungen
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügende Leistungen
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wenn die Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen, Prozessorientierte Organisation von Geschäftsprozessen und Wirtschafts- und Sozialkunde schlechter als mit ausreichend bewertet worden sind, kann der Prüfling in einem Prüfungsbereich eine max. 15 Minuten dauernde mündliche Ergänzungsprüfung beantragen, wenn diese für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses in diesem Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Zeugnisse
Bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule wird am Ende der Ausbildungszeit ein Berufsschulabschlusszeugnis ausgestellt, dass die Leistungen im gesamten letzten Schuljahr widerspiegelt.
Am Ausbildungsende liegen somit drei Zeugnisse vor:
